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Alarmaufschaltungen

Informationen zu Alarmaufschaltungen

Die Alarmaufschaltung bezeichnet neben der Signalgebung (optisch und/oder akustisch) vor Ort auch die Weiterleitung an eine Notruf-Serviceleitstelle. Angeschlossen sein können neben Einbruchmeldesystemen (EMAs) auch Brandmeldeanlagen (BMAs) und Überfallmeldeanlagen (ÜMAs). Mögliche Kunden kommen aus dem privaten sowie aus dem gewerblichen Bereich. Die Übertragung erfolgt über ein integriertes oder auch separates Wählgerät, das Ton- bzw. IP-gestützte Informationen an einen Empfänger des präferierten Dienstleisters vermittelt.
Die Auswertung der eingehenden Signalinformationen wird mit einem der Leitstelle vorliegenden Alarmplan abgeglichen, wonach sich die zu ergreifenden Maßnahmen ausrichten. Das Auslösen eines Alarmes kann sich auf mögliche Täter abschreckend auswirken. Daher scheint es sinnvoll, Alarmaufschaltungen einzurichten.

Sicherheitsstandards

Sicherheitsunternehmen, die mit Alarmaufschaltungen arbeiten, unterliegen Qualitätsnormen wie DIN EN ISO 9001:2000 und DIN 77200.

DIN 77200 legt die Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen fest. Darin heißt es u. a. (Zitat): Als Notruf- und Serviceleitstellen gelten solche Einrichtungen, die mindestens die Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht gemäß den einschlägigen Richtlinien der Versicherungswirtschaft erfüllen (z. B. die Richtlinien 2153 bzw. 2172 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft „VdS-Richtlinien“).

Die Norm EN ISO 9001:2001 gilt als prägnanteste Einzelnorm im Qualitätsmanagement. Diese Normengruppe beinhaltet die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem, das die Grundlage für Produkte und Dienstleistungen eines Serviceunternehmens hinsichtlich Kundenerwartungen und behördlicher Anforderungen umfasst. Dieses System unterliegt einem ständigen Verbesserungsprozess – der Zeit angepasst. Die Bezeichnung 2000 fußt auf einer umfangreichen Revision im Jahr 2000. Neu ist nun die Norm ISO 9001:2015. Diese wurde bis heute stetig weiter verbessert und fordert einen verstärkten Ansatz auf Risikobasis.

Alarmintervention

Alarmaufschaltung für die private Nutzung

Ein schönes Zuhause, das auch an Komfort nichts vermissen lässt, wird für Einbrecher umso interessanter. Jeder Einbruch kommt einer Verletzung der Privatsphäre gleich. Das Sicherheitsgefühl beim Betreten des Hauses/der Wohnung ist dahin. Wohingegen die materiellen Schäden meist noch zu verschmerzen sind. Doch oftmals gehen dabei liebgewordene und damit unersetzliche Erinnerungsstücke verloren.
Daher ist eine Alarmanlage ein wichtiges technisches Hilfsmittel, um Bewohner und Eigentum zu schützen. Diese ist jedoch wertlos, wenn niemand in der Nähe ist, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hilfreich ist daher die Aufschaltung an einen stets erreichbaren Alarmempfänger, der feststellen kann, ob es sich um Fehlalarm handelt oder ob sich Handlungsbedarf hinsichtlich Gefahrenabwehr ergibt.
Der Alarm ohne Aufschaltung dagegen hat allenfalls einen abschreckenden Effekt. Aufmerksamkeit und Reaktionen von Nachbarn oder Vorübergehenden dürfen nicht erwartet werden, da dank fehlender Sachkenntnis meist von Fehlalarmen ausgegangen wird. In dieser Zeit kann ein möglicher Täter in aller Ruhe sein Werk vollbringen. Den effektiven Schutz bieten daher Alarmaufschaltungen, die die heimische Alarmanlage mit einer Notruf- und Serviceleitstelle verbindet. Jeder auftretende Alarm wird nachverfolgt. Der Service beinhaltet auch, dass die Telefonleitung regelmäßig überprüft wird, um im Notfall die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

So funktioniert die Alarmaufschaltung

An technischen Gerätschaften wird neben einer bereits vorhandenen Alarmanlage eine funktionsfähige Telefonleitung sowie ein spezielles Wählgerät benötigt. Die Sicherheits- und Wachdienste beraten dahingehend sachgerecht und umfangreich. Der Ablauf der Alarmaufschaltung zeigt sich wie folgt:

  • Kontaktaufnahme mit einer bevorzugten Notruf- und Serviceleitstelle durch den Alarmbauerrechter oder den Kunden selbst
  • Klärung der technischen Voraussetzungen
  • Vor-Ort-Termin des Alarmbauerrichters zwecks Inbetriebnahme der Alarmübertragung (Programmierung der Hardware)
  • Klärung mit einem Sicherheitsberater hinsichtlich eines individuellen Alarmplans

Der Alarmbauerrichter nimmt gemeinsam mit dem Bewohner eine Objektbegehung vor, die der Übersicht von Gebäuden und Grundstück dient. Neben der Planung von im Alarmfall zu ergreifenden Maßnahmen erfolgt die Schlüsselübergabe sowie der Informationsaustausch über notfalls zu kontaktierenden Personen. Die Mitarbeiter des Notfallzentrale müssen sich im Ernstfall stets mittels zuvor vereinbarter Kennwörter identifizieren.

Alarmintervention

Im Falle eines Alarms wird dieser niemals als Fehlfunktion abgetan. Die Funkeinsatzwagen einer beauftragten Wachgesellschaft sind schnell vor Ort (dank Navigationssystemen). Nach dem Eintreffen erfolgt die äußerst gewissenhafte Kontrolle – innerhalb wie außerhalb des Gebäudes. Liegt eine Einbruchsituation vor, werden umgehend Polizei und Auftraggeber informiert. Das Wachpersonal hält sich dabei streng an die Vorschriften.
Liegt hingegen nach umfangreicher Überprüfung der Örtlichkeiten lediglich ein Fehlalarm vor, wird die Alarmanlage wieder in ihre Bereitschaftsfunktion zurückgesetzt. Der Objektschutz ist erneut gewährleistet.
Die Notruf- und Serviceleitstelle ist rund um die Uhr besetzt und stets einsatzbereit.

Alarmaufschaltung und Alarmintervention (gewerblich)

Die Praxis für Alarmaufschaltungen, Alarminterventionen und allen Folgeleistungen im gewerblichen Umfeld entspricht der Vorgehensweise im privaten Bereich. Dabei gilt es, sensible Kundendaten und Vermögenswerte vor Diebstahl und Manipulation zu schützen.
Die Örtlichkeiten gewerblicher Kunden sind nach Feierabend oft nicht besetzt und somit nicht geschützt. Sie sind eine leichte Beute für Langfinger und andere unerwünschte Personen, die bei fehlender Alarmaufschaltung leichtes Spiel haben. Mitunter wird die Alarmanlage einfach zerstört oder die stromführende Leitung unterbrochen, um dann in aller Ruhe die Missetat vollbringen zu können. Das Nachsehen und den Ärger haben dann die Firmeninhaber.

Alarmaufschaltungen: Schutz der Privatsphäre – projekt- wie personenbezogen

Die Alarmaufschaltung dient der Gefahrenabwehr. Bestenfalls ist es ein Fehlalarm, dem die Mitarbeiter der Notruf-Serviceleitstelle folgen. Im schlimmsten Fall aber handelt es sich um den Ernstfall. Die Besatzung des Einsatzfahrzeuges verfügt über einen Schlüssel oder eine Schlüsselkarte für den Zugang im Notfall. Die Ortsbegehung stellt sicher, ob Handlungsbedarf besteht. In jedem Fall aber wird die vereinbarte Kontaktperson informiert, die ihrerseits ebenfalls Maßnahmen einleiten kann.
Alarmanlagen ohne Aufschaltung dienen lediglich der Abschreckung. Ein erfahrener Einbrecher hingegen weiß, wie er eine solche schnell und effektiv stilllegen kann. Fehlt dann die Verbindung zu einer Notruf-Serviceleitstelle, wird dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet.
Auch Unternehmen wissen die Funktion von Alarmaufschaltungen zu schätzen, sofern sie über kein eigenes Sicherheitspersonal verfügen. Schließt sich nach Feierabend die Tür, zeigt sich das bloße Vorhandensein einer Alarmanlage als nutzlos – vor allem, wenn es sich um ein alleinstehendes Gebäude oder um eines in einem Gewerbegebiet handelt.
Alarmaufschaltungen vermitteln Sicherheit. Das gut geschulte Service- und Wachpersonal kennt seine Aufgaben und kommt diesen auch mit großer Ernsthaftigkeit und ohne Verzögerungen nach. Kostenlos ist ein solcher Service nicht. Doch zeigt sich im Endeffekt eine große Ersparnis in Sachen Ärger, Kosten und Zeit. Auch das Versicherungswesen bejaht den Service – werden doch auf diese Weise Schäden in Millionenhöhe vermieden. Zudem sorgt die Alarmaufschaltung für Entspannung bei eigener Abwesenheit. Der Handlungsrahmen wird individuell ausgearbeitet und explizit eingehalten.
Die beste Alarmanlage ist nutzlos, wenn niemand da ist, der dem Alarmsignal nachgeht. Selbst die Kameraüberwachung ist dann eine unsinnige und teure Investition.